Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ankovis, KI-gestützte Automatisierung von Kundenanfragen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ankovis (nachfolgend ‚Anbieter') und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB oder vergleichbarer Vorschriften ihres Sitzstaates (nachfolgend ‚Kunde') über die Nutzung der Softwareplattform Ankovis.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG oder vergleichbarer Vorschriften ihres Sitzstaates ist nicht vorgesehen und wird nicht angeboten.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Ankovis stellt dem Kunden eine KI-gestützte Softwareplattform zur Verfügung, die eingehende Kundenanfragen automatisiert verarbeitet (nachfolgend ‚Dienst'). Der Dienst umfasst insbesondere:

  • (a) die automatisierte Analyse eingehender Anfragen,
  • (b) die automatisierte Kommunikation mit Endkunden des Kunden zur Einholung fehlender Informationen (Rückfragen),
  • (c) die Erstellung von Zusammenfassungen und Bearbeitungsvorschlägen für Mitarbeiter des Kunden sowie
  • (d) die Weiterleitung von Anfragen an Mitarbeiter des Kunden, wenn eine automatisierte Bearbeitung nicht möglich oder vom Endkunden nicht gewünscht ist.

Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag.

(2) Der Dienst wird als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereitgestellt.

(3) Systemvoraussetzungen: Der Kunde benötigt einen aktiven EasyJob-Zugang sowie eine stabile Internetverbindung. Weitere Systemvoraussetzungen werden im Angebot spezifiziert.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst kontinuierlich weiterzuentwickeln und anzupassen, sofern die Kernfunktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird.

(5) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, den Dienst für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Der Kunde erwirbt weder Eigentum am Quellcode noch weitergehende Lizenzrechte an der Software.

§ 3 Vertragsschluss & Laufzeit

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des individuellen Angebots durch den Kunden zustande. Der Leistungsbeginn ist aufschiebend bedingt durch den vollständigen Eingang der ersten fälligen Zahlung beim Anbieter. Vor vollständigem Zahlungseingang besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.

(2) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Bei monatlicher Abrechnung verlängert er sich automatisch um jeweils einen Monat, bei jährlicher Abrechnung um jeweils ein Jahr, sofern er nicht gemäß § 6 gekündigt wird.

§ 4 Zahlung

(1) Die Vergütung ist im Voraus fällig. Bei monatlicher Abrechnung ist die Vergütung monatlich im Voraus zu entrichten; bei jährlicher Abrechnung ist der Gesamtbetrag für das jeweilige Vertragsjahr einmalig im Voraus fällig.

(2) Der Abrechnungstag richtet sich nach dem Datum des ersten Zahlungseingangs (z.B. Erstzahlung am 14. Juni bei monatlicher Abrechnung: Fälligkeit jeweils am 14. des Monats, Leistungszeitraum 14. Juni bis 13. Juli). Bei jährlicher Abrechnung verlängert sich der Abrechnungstag entsprechend um ein Jahr.

(3) Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift über den Zahlungsdienstleister Stripe. In begründeten Ausnahmefällen ist Zahlung per Banküberweisung nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich; einen Anspruch darauf hat der Kunde nicht.

(4) Bei Zahlungsverzug erhält der Kunde eine automatische Zahlungserinnerung. Liegt nach 5 Kalendertagen nach Fälligkeit kein vollständiger Zahlungseingang vor, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperre bestehen.

(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 6 Abs. 2 lit. a berechtigt.

(6) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat geht die Steuerschuld bei Vorliegen der Voraussetzungen auf den Kunden über (Reverse Charge); der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine gültige UID-Nummer bekanntzugeben.

(7) Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(8) Für Kunden, denen im individuellen Angebot Sonderkonditionen zugesagt wurden, gelten diese für die dort angegebene Dauer; Preiserhöhungen sind insoweit ausgeschlossen.

(9) Im Übrigen ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung mit Wirkung zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anzupassen, wenn er dies dem Kunden mindestens 60 Tage vorher in Textform ankündigt. Erhöht sich die Vergütung, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich zu kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die angepasste Vergütung ab der nächsten Abrechnungsperiode.

(10) Die Vergütung deckt die übliche Nutzung des Dienstes im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs des Kunden ab. Übersteigt das Anfragevolumen des Kunden dauerhaft und erheblich das branchenübliche Maß, wird der Anbieter den Kunden darauf hinweisen und eine einvernehmliche Anpassung der Vergütung anstreben. Kommt binnen 30 Tagen keine Einigung zustande, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag gemäß § 6 zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode zu kündigen.

§ 5 30 Tage Geld-zurück-Garantie

(1) Kunden, die erstmalig einen Vertrag mit dem Anbieter abschließen, erhalten eine 30-tägige Geld-zurück-Garantie (nachfolgend ‚Garantie'). Die Garantie gilt einmalig je Kunde und ausschließlich beim erstmaligen Vertragsschluss. Bei erneutem Vertragsschluss nach vorheriger Kündigung besteht kein Anspruch auf die Garantie.

(2) Die 30-tägige Frist beginnt mit dem Go-Live-Datum, das der Anbieter dem Kunden per E-Mail bestätigt. Das Go-Live-Datum kann vom Datum des ersten Zahlungseingangs abweichen.

(3) Der Kunde kann die Garantie ohne Angabe von Gründen in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme hat in Textform (E-Mail genügt) innerhalb der Frist zu erfolgen.

(4) Bei fristgerechter Inanspruchnahme erstattet der Anbieter den für die erste Abrechnungsperiode gezahlten Betrag in voller Höhe zurück. Die Rückerstattung erfolgt auf dem ursprünglichen Zahlungsweg.

(5) Mit fristgerechter Inanspruchnahme der Garantie endet der Vertrag mit sofortiger Wirkung. Der Zugang des Kunden zum Dienst wird deaktiviert.

(6) Verzögert sich das Go-Live aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen (insbesondere fehlende Einrichtung des EasyJob-Zugangs oder fehlende Mitwirkung), beginnt die 30-tägige Frist spätestens 60 Tage nach dem ersten vollständigen Zahlungseingang.

§ 6 Kündigung & Vertragsbeendigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt) und muss vor dem nächsten Abrechnungstag beim jeweils anderen Vertragspartner eingehen. Geht die Kündigung nach dem Abrechnungstag ein, wird die folgende Abrechnungsperiode noch vollständig abgerechnet und der Vertrag endet zu deren Ablauf.

(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei:

  • a) Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen trotz Zahlungserinnerung (vgl. § 4);
  • b) schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß des Kunden gegen § 7 trotz Abmahnung;
  • c) Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines solchen Antrags mangels Masse, soweit gesetzlich zulässig.

Die außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.

(3) Eine Rückerstattung anteiliger Vergütung für nicht in Anspruch genommene Zeiträume nach Wirksamwerden einer Kündigung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei fristgerechter Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie (§ 5) sowie bei außerordentlicher Kündigung durch den Kunden aus einem vom Anbieter zu vertretenden wichtigen Grund; in letzterem Fall wird bereits im Voraus gezahlte Vergütung für Zeiträume nach Vertragsende anteilig rückerstattet.

(4) Mit Wirksamwerden der Beendigung wird der Zugang des Kunden zum Dienst deaktiviert und der Zugriff des Anbieters auf das EasyJob-System des Kunden eingestellt.

(5) Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage, die binnen 30 Tagen nach Vertragsende in Textform zu erfolgen hat, die im Dienst gespeicherten Daten des Kunden (insbesondere Anfragen, Konversationsverläufe und Zusammenfassungen) in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export zur Verfügung.

(6) Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die datenschutzrechtlichen Einzelheiten der Löschung regelt der AVV.

(7) Die Absätze 4 bis 6 gelten für jede Form der Vertragsbeendigung, einschließlich der Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie nach § 5.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) EasyJob-Zugang: Der Kunde ist verpflichtet, während der Vertragslaufzeit über einen aktiven EasyJob-Zugang zu verfügen und die technische Verbindung zu Ankovis einzurichten sowie aufrechtzuerhalten. Ist der EasyJob-Zugang nicht vorhanden oder nicht verbunden, begründet dies keinen Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Rückerstattung.

(2) Zugriffserteilung: Mit Abschluss des Vertrags und Zustimmung zu diesen AGB erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Berechtigung, lesend und schreibend auf das EasyJob-System des Kunden zuzugreifen, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Lesen von Verfügbarkeiten und Artikeldaten sowie das Anlegen von Projekten und Jobs. Der Umfang des Zugriffs ist auf den Vertragszweck beschränkt.

(3) Zweckbindung: Der Kunde darf den Dienst ausschließlich für die Automatisierung eigener Kundenanfragen im Rahmen des eigenen Geschäftsbetriebs nutzen. Eine Weitergabe des Zugangs an Dritte oder ein Weiterverkauf des Dienstes ist nicht gestattet.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienst KI-generierte Rückfragen automatisiert an dessen Endkunden versendet und KI-generierte Zusammenfassungen sowie Bearbeitungsvorschläge erstellt, die inhaltliche Fehler enthalten können. Die Prüfung und finale Bearbeitung von Anfragen auf Basis der Zusammenfassungen obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für seine Kommunikation gegenüber seinen Endkunden; für automatisiert versandte Rückfragen gilt dies nach Maßgabe von § 9.

§ 8 Einsatz von KI-Systemen & Transparenz

(1) Der Dienst nutzt KI-Sprachmodelle zur Verarbeitung und Beantwortung von Kundenanfragen. Der Anbieter setzt dabei Modelle des Anbieters Anthropic (Claude) ein. Kundendaten werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet.

(2) Der Anbieter kennzeichnet alle automatisierten Kundenkommunikationen (insb. KI-generierte Antworten auf Anfragen), die im Rahmen des Dienstes an Endkunden des Kunden versandt werden, aktiv und klar als KI-generiert. Die Kennzeichnung erfolgt spätestens bei der ersten Interaktion mit dem jeweiligen Endkunden (gem. Art. 50 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 EU AI Act). Der Kunde ist nicht berechtigt, solche Kennzeichnungen zu entfernen oder zu verändern.

(3) Der Kunde wird mit Abschluss dieses Vertrags in seiner Rolle als Deployer im Sinne des EU AI Act (Art. 3 Nr. 4) informiert und nimmt diese Rolle ausdrücklich zur Kenntnis. Als Deployer ist der Kunde insbesondere verpflichtet, seinen eigenen Endkunden gegenüber etwaige weitere Informationspflichten hinsichtlich des Einsatzes von KI-Systemen zu erfüllen, die sich aus anwendbaren Rechtsvorschriften ergeben.

(4) Der Anbieter stellt dem Kunden bei Vertragsabschluss Informationsmaterialien (Dokumentation und/oder Demo) zum Einsatz von KI-Systemen im Dienst zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Materialien allen Mitarbeitern zugänglich zu machen, die den Dienst nutzen oder mit dessen Outputs arbeiten (gem. Art. 4 EU AI Act, KI-Kompetenz). Der Anbieter kann den Nachweis der Bereitstellung dieser Materialien erbringen; die interne Weitergabe obliegt dem Kunden.

§ 9 Haftung & Gewährleistung

(1) Der Anbieter leistet Gewähr, dass der Dienst im Wesentlichen die vereinbarte Funktionalität aufweist. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Entdeckung, in Textform zu rügen (§ 377 UGB gilt sinngemäß). Der Anbieter ist zunächst berechtigt, Mängel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben; erst nach Fehlschlagen stehen dem Kunden weitere gesetzliche Gewährleistungsbehelfe zu. Die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

(2) KI-generierte Inhalte werden automatisiert erstellt. Der Anbieter leistet keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung einzelner KI-Outputs; dies stellt keinen Mangel des Dienstes dar, sofern der Dienst insgesamt die vereinbarte Funktionalität aufweist.

(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Bei sonstiger grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Fälle des Abs. 3.

(5) Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies insbesondere für:

  • a) Verlust, Veränderung oder unbeabsichtigte Löschung von Daten im EasyJob-System des Kunden durch den automatisierten Zugriff des Dienstes;
  • b) entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen oder nicht zustande gekommene Vertragsabschlüsse infolge fehlerhafter oder unvollständiger KI-Outputs;
  • c) mittelbare Schäden und Folgeschäden;
  • d) Schäden durch Ausfall, Änderung oder Einschränkung der EasyJob-Plattform oder deren API durch deren Betreiber.

(6) Der Kunde trägt das Risiko des Einsatzes von KI-Systemen im Rahmen seiner Kundenkommunikation nach Maßgabe von § 7 Abs. 4 und erkennt dies mit Vertragsabschluss an.

§ 10 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters sowie auf Basis eines gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme der Leistungserbringung.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer und Sub-Auftragsverarbeiter einzusetzen (insbesondere Hosting-Dienstleister, Anthropic als KI-Modellanbieter sowie Stripe als Zahlungsdienstleister). Die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Sub-Auftragsverarbeitern regelt der AVV.

§ 11 Verfügbarkeit & Support

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit des Dienstes von 98 % im Monatsdurchschnitt an. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden vorab per E-Mail angekündigt und zählen nicht als Ausfallzeit.

(2) Ausfälle, die auf Störungen bei Drittanbietern (insb. EasyJob, Anthropic, Stripe, Hostingdienstleister) beruhen, begründen keinen Anspruch auf Vergütungsminderung und werden nicht auf die Verfügbarkeitszeit angerechnet.

(3) Der Anbieter stellt Support zu den üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Anfragen werden dem Umfang und der Komplexität des Anliegens entsprechend bearbeitet. Ein Anspruch auf sofortige Reaktion oder auf die Behebung innerhalb einer bestimmten Frist besteht nicht, sofern nichts anderes individuell vereinbart wurde.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preise, Kundendaten, Auslastungs- und Artikeldaten) geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger nachweislich bereits bekannt waren, von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.

(3) Die Verpflichtung besteht für die Dauer des Vertrags sowie drei Jahre über dessen Ende hinaus fort.

§ 13 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruht (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Strominfrastruktur, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen). Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 14 Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an der Softwareplattform Ankovis, deren Quellcode, Algorithmen und zugrundeliegender Logik verbleiben beim Anbieter.

(2) Der Kunde erhält ein nicht-exklusives Nutzungsrecht an den durch den Dienst für ihn generierten Outputs (insbesondere Rückfragen, Zusammenfassungen und Bearbeitungsvorschläge) zur Verwendung im Rahmen seines eigenen Geschäftsbetriebs, einschließlich der Weitergabe an seine Endkunden und sonstige Dritte im gewöhnlichen Geschäftsverkehr. Dieses Nutzungsrecht besteht zeitlich unbegrenzt auch nach Vertragsende fort, soweit die Outputs während der Vertragslaufzeit erzeugt wurden. Eine Weitergabe der Outputs an Dritte zum Zweck der eigenständigen Vermarktung, der Weiterverkauf der Outputs als solche oder deren Verwendung zum Training oder zur Entwicklung konkurrierender KI-Systeme ist nicht gestattet.

§ 15 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Änderung als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

Daniel Klein, 2482 Münchendorf